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Die USA treffen die endgültige Entscheidung über Antidumping- und Ausgleichszölle auf Aluminiumgeschirr
Am 4. März 2025 gab das US-Handelsministerium seine endgültige Entscheidung in der Antidumpinguntersuchung zu aus China importierten Einwegbehältern, -pfannen, -schalen und -deckeln aus Aluminium bekannt. Er entschied, dass die Dumpingspannen der chinesischen Hersteller/Ausführer zwischen 193,90 % und 287,80 % lagen. Die spezifischen Zollsätze sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt.
Gleichzeitig gab auch das US-Handelsministerium seine endgültige Entscheidung in der Ausgleichszolluntersuchung für chinesisches Aluminiumgeschirr bekannt. Er entschied, dass auf die Henan Aluminium Corporation und die Zhejiang Acumen Living Technology Co., Ltd., die sich beide nicht an der Reaktion beteiligten, ein Ausgleichszollsatz von 317,85 % erhoben werde. Auch für andere chinesische Hersteller/Ausführer gilt der gleiche Satz von 317,85 %.
Es wird erwartet, dass die U.S. International Trade Commission (ITC) am 18. April 2025 ihre endgültige Entscheidung über die mit Antidumping- und Ausgleichszöllen verbundene Schädigung treffen wird. In diesem Fall geht es in erster Linie um Produkte, die unter dem US-Zollcode 7615.10.7125 eingereiht sind.
Am 6. Juni 2024 leitete das US-Handelsministerium Antidumping- und Ausgleichszolluntersuchungen für aus China importiertes Aluminiumgeschirr ein. Am 22. Oktober 2024 erließ das Ministerium eine vorläufige Festsetzung des Ausgleichszolls. Später, am 20. Dezember 2024, gab sie ihre vorläufige Antidumpingfeststellung bekannt.